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Kommission legt weitere Leitlinien für die Struktur und die Höhe der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung fest Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung zur Regelung der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften angenommen, die die früheren Empfehlungen 2004/913/EG und 2005/162/EG ergänzt. Mit einer angemessenen Vergütungspolitik sollen die Mitglieder der Unternehmensleitung nach Leistung entlohnt und dazu angehalten werden, die mittel- und langfristige Tragfähigkeit des Unternehmens zu gewährleisten. Die bisherige Empfehlung zur Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung gründet sich auf die Vorstellung, dass nach Leistung mittels der Offenlegung der Vergütungspolitik entlohnt wird. Die neue Empfehlung enthält weitere Leitlinien zur Erreichung dieses Ziels, indem Wohlverhaltenspraktiken für die Konzeption einer angemessenen Vergütungspolitik festgelegt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei bestimmte Aspekte der Struktur der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung und die Art und Weise, wie diese Vergütung festzulegen ist, u.a. auch durch Kontrolle der Anteilseigner. Darüber hinaus hat die Kommission eine Empfehlung zur Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungssektor angenommen (siehe IP/09/674).
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