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Abmahnung... Was tun?

Nach einer Abmahnung wegen des Downloads eines Films oder auch eines Hörspiels bei einer Tauschbörse oder der Verwendung eines urheberrechtsgeschützten Bildes auf der eigenen Homepage ist dringend die Konsultation eines Rechtsanwalts zu empfehlen. Die Abmahnung einfach liegen und die Frist verstreichen zu lassen, ohne entsprechend auf die Abmahnung zu reagieren, kommt einem Schuldeingeständnis gleich. Jedoch ist auch von einer Unterzeichung der beigefügten Unterlassungserklärung dringend abzuraten, bevor ein Rechtsanwalt den Sachverhalt geprüft hat.

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Abmahnung im Bereich Filesharing

Aktualisiert ( Sonntag, den 11. Dezember 2011 um 10:54 Uhr )